Diagnostik

Die Legasthenie Diagnostik sollte Klarheit über Ursachen einer unzureichenden Lese- und / oder Schreibleistung bringen.

Die Diagnostik sollte somit folgendes umfassen:

  • ausführliche Anamnese
  • Lese- und Schreibtest
  • Intelligenztest
  • Beobachtung des Arbeitsverhaltens
  • Berücksichtigung individueller Besonderheiten (Aufmerksamkeitsprobleme, Ängste, etc.)

Die Testung dauert (in Abhängigkeit von den verwendeten Verfahren) 2-4 Stunden und sollte an einem Vormittag stattfinden.

Abschließend werden in einem ausführlichen Beratungsgespräch Art und Ausmaß der Lese- und Schreibschwäche besprochen, sowie weitere Fördermöglichkeiten.

Aufgrund der Ergebnisse kann nun ein individueller Förderplan erstellt werden, sowie ein psychologischer Befund, welcher zur Vorlage in der Schule dient.

 

Wie läuft eine ADHS/ ADS Diagnostik ab?

Die ADHS Diagnose ist eine sehr komplexe Diagnose und umfasst mehrere Bereiche

  1. Fragebogen Verfahren – Eltern, Lehrer, Selbsteinschätzung

      2. Testpsychologische Verfahren

      3. Verhaltensbeochtung

4. ausführliche Anamnese (im Rahmen des Erstgespräch)

5. Vorab sind bitte mitzubringen :Vorbefunde und auch ein paar „Schreibproben“ (Hefte, Schularbeiten,…).

6. manchmal ist es auch notwendig das Kind in der Klassensituation zu beobachten

Die Testungen finden vormittags statt zu jeweils 1,5 bis 2 Stunden; meist reichen 2 bis 3 Testtermine aus. Im Anschluss gibt es einen Termin zur Befundbesprechung neben Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Ein schriftlicher Befund wird immer geschrieben und ausgehändigt. Dieser muss weder der Krankenkasse noch der Schule vorgelegt werden und lediglich der eigenen Information. Auf Wunsch kann auch extra ein Kurzbefund für die Schule geschrieben werden.

 

WAHLPSYCHOLOGIE / KOSTEN

Bei Wahlpsychologen werden die Kosten in der Höhe des Kassentarifs abzüglich 20% Selbstbehalts ersetzt, was erfahrungsgemäß ein Drittel bis die Hälfte des bezahlten Honorars ausmacht.

Dazu brauchen Sie im Vorhinein eine Überweisung durch einen:

Vertragsfacharzt für Kinder- und Jugendheilkunde

Vertragsfacharzt für Neurologie

Vertragsfacharzt für Psychiatrie

Vertragsfacharzt für Innere Medizin

Überweisungen eines anderen Vertragsfacharztes, eines Wahlarztes oder Allgemeinmediziners sind vorab chefärztlich zu genehmigen.

Auf dem Überweisungsschein muss eine Verdachtsdiagnose (kodiert nach ICD-10) vermerkt sein, aus der hervorgeht, dass das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung vermutet wird. Diese Verdachtsdiagnose bildet die Grundlage für den Anspruch auf Kostenersatz und die Auswahl der diagnostischen Verfahren.

ACHTUNG – als anspruchsbegründete Verdachtsdiagnosen gelten NICHT:

F81 Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (Lese-Rechtschreibstörung, Rechenstörung)

F7 Intellektuelle Beeinträchtigung (Intelligenzminderung)

Nach Abschluss der klinisch-psychologischen Diagnostik bezahlen Sie zunächst das gesamte Honorar selbst und reichen anschließend die ausgestellte Honorarnote mit detaillierter Auflistung aller erbrachten Leistungen, den ärztlichen Überweisungsschein und eine Zahlungsbestätigung bei Ihrem Sozialversicherungsträger ein.